Im Umgang mit Feuer und Raucherwaren ist höchste Vorsicht geboten. Im Wald und im Abstand zum Waldrand von 200 Metern gilt:
- kein Feuer machen, auch nicht an offiziellen Feuerstellen;
- keine Raucherwaren/Streichhölzer wegwerfen.
- kein Feuerwerk entzünden.
Im ganzen Kantonsgebiet gilt:
- Keine Himmelslaternen steigen lassen.
Aktuelle Informationen finden Sie auf der kantonalen Website.
Mitteilung
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03.07.2026
Kantonales Feuerverbot
Bild:
Gemeinde Amden
Nachdem die Politische Gemeinde Amden bereits per 26. Juni 2026 ein kommunales Feuerverbot beschlossen hat, hat nun auch der Kanton St. Gallen ab Freitag, 3. Juli 2026 ein kantonales Feuer- und Feuerwerksverbot in Wald und Waldesnähe (200 m) erlassen. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.
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