Im Umgang mit Feuer und Raucherwaren ist höchste Vorsicht geboten. Im Wald und im Abstand zum Waldrand von 200 Metern gilt:

- kein Feuer machen, auch nicht an offiziellen Feuerstellen;
- keine Raucherwaren/Streichhölzer wegwerfen.
- kein Feuerwerk entzünden.

Im ganzen Kantonsgebiet gilt:

- Keine Himmelslaternen steigen lassen.

Aktuelle Informationen finden Sie auf der kantonalen Website