Am 30. November 2025 – und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen – findet deshalb eine Ersatzwahl für ein Mitglied der Geschäftsprüfungskommission (für den Rest der Amtsdauer 2025-2028) statt.

Es gelten die Bestimmungen von Art. 21 ff. des kantonalen Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3, abgekürzt WAG).

Abgabetermin Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge gemäss Art. 24 WAG sind der Gemeinderatskanzlei Amden bis spätestens Mittwoch, 1. Oktober 2025, 11.30 Uhr, zu übergeben. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Frist. Die Formulare für den Wahlvorschlag und die Zustimmung der kandidierenden Person können bei der Gemeinderatskanzlei Amden bezogen werden und sind auf der Website der Politischen Gemeinde Amden (siehe untenstehende Dateien) abrufbar.

Allfälliger zweiter Wahlgang

Kommt keine stille Wahl zustande, findet der allfällige zweite Wahlgang am Sonntag, 8. März 2026, statt. Die Wahlvorschläge für einen solchen Wahlgang sind der Gemeinderatskanzlei bis spätestens Freitag, 12. Dezember 2025, 11.30 Uhr, zu übergeben. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Frist. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang. 

Dokumente

Formular Wahlvorschlag Ersatzwahl GPK vom 30. November 2025 (PDF, 183.4 kB)
Formular Zustimmungserklärung Ersatzwahl GPK vom 30. November 2025 (PDF, 96.56 kB)