Feststellung der Rechtsgültigkeit des Wasserreglements (Art. 28 des kantonalen Gesetzes über Referendum und Initiative, sGS 125.1 / Art. 6 Abs. 1 des kantonalen Gemeindegesetzes, sGS 151.2)

Nachdem innert der Referendumsfrist vom 28. Juli 2025 bis am 5. September 2025 kein Referendumsbegehren eingegangen ist und die Referendumsfrist somit unbenützt abgelaufen ist, hat der Gemeinderatsbeschluss vom 24. Juni 2025 betreffend Erlass des Wasserreglements Rechtskraft erlangt. Das neue Wasserreglement tritt per 1. Januar 2026 in Vollzug.