Öffentliche Planauflage
für:
S-2575558.1
Transformatorenstation Vorderbetlis
- Neubau einer Transformatorenstation auf der Parzelle 1794 in der Gemeinde Amden
- Ersetzt: S-0097547
Koordinaten: 2730560 / 1222027
L-0189824.3
24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Paradiesli und Vorderbetlis
- Bestehendes MS-Kabel in die neue TS Vorderbetlis einschlaufen.
- Abbruch der bestehenden Freileitung
- Grabarbeiten im Bereich der Parzellen 723, 734, 737, 742, 1794, 1795 und 772 in der Gemeinde Amden
Koordinaten: von 2729780 / 1222160 nach 2730558 / 1222028
L-0232586.3
0,4 kV-Niederspannungsverteilnetz Grüenegg ab der Transformatorenstation Paradiesli
- Sanierung des bestehenden Niederspannungsverteilnetz, als Ersatz der bestehenden NS-Freileitung.
- Grabarbeiten im Bereich der Parzellen 723, 734, 737, 742, 735 und 741 in der Gemeinde Amden
Koordinaten: von 2729780 / 1222160 nach 2730123 / 1222151
L-2575567.1
0,4 kV-Niederspannungsverteilnetz Vorderbetlis ab der Transformatorenstation Vorderbetlis
- Sanierung des bestehenden Niederspannungsverteilnetz, als Ersatz der bestehenden NS-Freileitung.
- Grabarbeiten im Bereich der Parzellen 1794, 776, 773, 1795, 772, 2008 und 775 in der Gemeinde Amden
Koordinaten: von 2730558 / 1222028 nach 2730484 / 1222018
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die
St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG
Vadianstrasse 50
9000 St. Gallen
die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.
Die Gesuchsunterlagen betreffend das Projekt werden vom 6. November 2025 bis zum 5. Dezember 2025 in der Gemeindeverwaltung Amden, Dorfstrasse 22, 8873 Amden öffentlich aufgelegt.
Das unterbreitete Gesuch umfasst folgende Ersuchen um Ausnahmegenehmigung(en) / Ausnahmebewilligung(en):
- Ausnahmebewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone im Sinne von Art. 24 ff. des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700)
Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf
https://esti-consultation.ch/pub/6257/4c5c5992dd online zur Einsicht zur Verfügung.
Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. [Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
- Einsprachen gegen die Enteignung;
- Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
- Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
- Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
- die geforderte Enteignungsentschädigung.
Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.
Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf