Im Zuge der Umsetzung des Erschliessungsprojekts im Schwendi wurde (wie es das rechtskräftige Projekt vorsah) ein Teil der "alten" Schwendistrasse rückgebaut. Das zurückgebaute Teilstück ist nun aus dem Gemeindestrassenplan (Gemeindestrasse 2. Klasse, Nr. 224) zu entlassen.
Der Gemeinderat hat den entsprechenden Teilstrassenplan am 28. Oktober 2025, gestützt auf Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1), erlassen. Der Teilstrassenplan liegt während 30 Tagen, d. h. vom 17. November 2025 bis am 16. Dezember 2025, auf der Gemeinderatskanzlei Amden (Gemeindeverwaltung, Anschlagkasten im 1. Stock) öffentlich auf und kann unter www.publikationen.sg.ch eingesehen werden.
Einsprachen gegen den Teilstrassenplan sind innert der öffentlichen Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Amden einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des kantonalen Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.