Der Gemeinderat hat am 28. Oktober 2025, gestützt auf Art. 23 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG), die Aufhebung des "Baulinienplans Gebiet Fli" vom 2. November 1967 beschlossen.

Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, d.h. vom 18. November 2025 bis am 17. Dezember 2025, auf der Gemeinderatskanzlei Amden (Gemeindeverwaltung, Anschlagkasten im 1. Stock) öffentlich auf und können unter www.publikationen.sg.ch eingesehen werden.

Gemäss Art. 41 Abs. 2 PBG erhalten die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer von Grundstücken im Plangebiet sowie in einem weiteren Umkreis von 30 Metern ausserhalb des Plangebietes eine persönliche Anzeige.

Rechtsmittel

Einsprachen gegen die Aufhebung des Baulinienplans Gebiet Fli sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Amden, Dorfstrasse 22, 8873 Amden, einzureichen. Die Einsprache muss eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung und einen Antrag enthalten. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut.