Fakultatives Referendum gemäss Art. 23 und 73 des kantonalen Gemeindegesetzes (sGS 151.2, abgekürzt GG) sowie Art. 13 ff. der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Amden (abgekürzt GO):
Im Zusammenhang mit der Bildung einer gemeinsamen regionalen Bevölkerungsschutzorganisation, in Ablösung der bisherigen lokalen und regionalen Bevölkerungsschutzorganisationen bzw. Führungsstäbe wird dem fakultativen Referendum unterstellt:
Gegenstand
Vereinbarung zwischen den Politischen Gemeinden Amden, Benken, Eschenbach, Gommiswald, Kaltbrunn, Rapperswil-Jona, Schänis, Schmerikon, Uznach und Weesen betreffend Bevölkerungsschutzorganisation Region ZürichseeLinth, verbunden mit der Aufhebung der Vereinbarung zwischen den Politischen Gemeinden Amden, Benken, Gommiswald, Kaltbrunn, Schänis und Weesen betreffend den Regionalen Bevölkerungsschutz Speer/Regionaler Führungsstab (RFS Speer)
Beschluss des Gemeinderates
28. Oktober 2025
Referendumsfrist
12. Januar 2026 bis am 20. Februar 2026
Öffentliche Auflage der Referendumsvorlage
Gemeindeverwaltung Amden, Anschlagkasten im 1. Stock, sowie auf der kantonalen Publikationsplattform
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens
130 gültige Unterschriften
Ein allfälliges Referendumsbegehren wäre vor Ablauf der Referendumsfrist gemäss Gemeindeordnung und dem kantonalen Gesetz über Referendum und Initiative (sGS 125.1) dem Gemeinderat Amden, Dorfstrasse 22, 8873 Amden einzureichen.