Der Gemeinderat Amden beabsichtigt, den "Baulinienplan Gebiet Fli" vom 2. November 1967 aufzuheben und lädt die Bevölkerung ein, zu folgenden Unterlagen im Rahmen der Mitwirkung Stellung zu nehmen:
- Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 8. Mai 2025 zur Aufhebung des "Baulinienplans Gebiet Fli"
- Titelblatt vom 8. Mai 2025 zur Aufhebung des "Baulinienplans Gebiet Fli"
Nach Art. 34 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG) werden beim Erlass von Nutzungsplänen nach- und nebengeordnete Planungsträger rechtzeitig angehört (Abs. 1) und die zuständige Behörde sorgt für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung (Abs. 2).
Die vorerwähnten Unterlagen zur Aufhebung des "Baulinienplans Gebiet Fli" sind vom 2. Juni 2025 bis am 1. Juli 2025 im Gemeindehaus Amden (Anschlagkaten im 1. Stock) sowie auf der elektronischen Mitwirkungsplattform der Politischen Gemeinde Amden (www.mitwirken-amden.ch) einsehbar. Anregungen und Vorschläge können während der Mitwirkungsfrist über die elektronische Mitwirkungsplattform oder mittels eines einfachen Schreibens an den Gemeinderat Amden, Dorfstrasse 22, 8873 Amden, gerichtet werden.