Die Regenfälle der vergangenen Tage haben die Situation in den Wäldern entspannt und erlauben eine Aufhebung des kommunalen Feuerverbots im Wald und in Waldesnähe per 6. Mai 2025.

Der Gemeinderat Amden erlässt daher gestützt auf Art. 47 Abs. 1 des kantonalen Gesetzes über den Feuerschutz (sGS 871.1; abgekürzt FSG) folgende

Allgemeinverfügung

  1. Die Allgemeinverfügung des Gemeinderates Amden vom 9. April 2025 betreffend dem Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird per 6. Mai 2025 aufgehoben.
  2. Die Aufhebung der Allgemeinverfügung wird am 6. Mai 2025 auf der Website der politischen Gemeinde Amden und am 7. Mai 2025 im amtlichen Publikationsorgan der politischen Gemeinde Amden (der kantonalen Publikationsplattform) publiziert.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innert 14 Tagen seit Veröffentlichung beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden.