Das Protokoll der Bürgerversammlung der Politischen Gemeinde Amden vom 31. März 2025 liegt ab dem 14. April bis am 27. April 2025 auf der Gemeindeverwaltung Amden, im Anschlagkasten des 1. Stockes, öffentlich auf (Art. 49 Gemeindegesetz, sGS 151.2; abgekürzt GG).
Innert der Auflagefrist können Stimmberechtigte sowie Personen, die schutzwürdige Interessen geltend machen können, beim zuständigen Departement Protokollbeschwerde mit einem Antrag auf Berichtigung erheben (Art. 50 Abs. 1 GG).