Steinschlag über der Betliserstrasse

Am Mittwochabend, 6. Mai 2026 ereignete sich über der Betliserstrasse (im Bereich des ersten Tunnels in Fahrtrichtung Betlis) ein grösserer Stein- resp. Blockschlag. Das Netz, welches in den Jahren 2019/2020 zum Schutz der Verkehrsteilnehmenden und der Strasse an dieser Stelle montiert worden ist, hat seinen Zweck beim Ereignis erfüllt. Das Material, welches sich aus der Felswand löste, wurde durch das Netz entweder aufgefangen oder in Richtung See abgeleitet. Da ein grösserer Steinblock aus grosser Fallhöhe direkt auf die Trageseile des Fangnetzes fiel, wurden das Trageseil und das Fangnetz durch den Aufprall teilweise beschädigt.

Die Begutachtung der Felswand am Morgen nach dem Steinschlag durch einen Geologen hat ergeben, dass im Bereich des Ereignisses keine Gefahr für weitere spontane Felsabbrüche besteht. Das beschädigte Netz muss aber im Rahmen eines Projekts saniert werden. Da die Planung und Umsetzung des Sanierungsprojekts Zeit benötigt, hat der Gemeinderat in Absprache mit dem Geologen und den zuständigen kantonalen Ämtern entschieden, die beschädigten Tragseile als Sofortmassnahme zu ersetzen und Teile des Netzes reparieren zu lassen. Die entsprechenden Reparaturen wurden noch vor dem Auffahrtswochenende durchgeführt. Die Kosten für die Sofortmassnahmen und das Sanierungsprojekts, welches aktuell erarbeitet wird, werden vom Kanton finanziell grosszügig unterstützt.

Neue Richtlinie für Erschliessungen

Die Regierung des Kantons St. Gallen hat gemeinsam mit den Politischen Gemeinden neue Richtlinien für Erschliessungsstrassen erarbeitet. Diese konkretisieren, wann eine Strasse im Sinne des Planungs- und Baugesetzes als hinreichend bzw. genügend erschlossen gilt. Der Gemeinderat Amden hat die Anwendung der Richtlinien beschlossen.

Auslöser für die neuen Richtlinien waren zunehmende Unsicherheiten in Bau- und Rechtsmittelverfahren sowie ein Vorstoss im St. Galler Kantonsrat. In den letzten Jahren führten unterschiedliche Auslegungen der gesetzlichen Vorgaben teilweise zu unverhältnismässigen Strassenausbauten oder zu Verzögerungen bei Bauvorhaben. Ziel der Richtlinie ist es, eine einheitliche, praxisnahe und rechtssichere Beurteilung der Erschliessung zu ermöglichen.

Die Richtlinie unterscheidet verschiedene Typen von Erschliessungsstrassen (Zufahrtswege, Zufahrtsstrassen, Quartiererschliessungsstrassen). Massgebend sind dabei unter anderem die Anzahl der erschlossenen Wohneinheiten, die Strassenlänge sowie die zu erwartende Nutzung. Entscheidend ist eine praktikable und sichere Erschliessung von Grundstücken, die dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen entspricht.

Die Richtlinie ist jedoch kein starres Regelwerk. Jede Situation ist weiterhin im Einzelfall zu beurteilen. Bestehende Siedlungsstrukturen, topografische Gegebenheiten, Ortsbild- oder Denkmalschutz sowie der Grundsatz der Verhältnismässigkeit werden ausdrücklich berücksichtigt. Abweichungen vom Standard sind möglich, müssen jedoch begründet und nachvollziehbar sein.

Parallel dazu führte der Kanton St. Gallen das Vernehmlassungsverfahren zum X. Nachtrag zum kantonalen Strassengesetz durch. Mit diesem Nachtrag sollen die gesetzlichen Grundlagen an die heutige Praxis angepasst werden. Der Nachtrag soll die rechtliche Basis für die neuen Richtlinien schaffen und diese im kantonalen Recht verankern.

Für Bauwillige bedeutet dies, dass Baugesuche künftig früher und klarer beurteilt werden können. Gleichzeitig schafft die Richtlinie Transparenz darüber, welche Anforderungen an die Erschliessung gestellt werden und in welchen Fällen bestehende Strassen als genügend gelten. Die neuen Richtlinien werden ab sofort in der Gemeinde Amden angewendet und fliessen in die Beurteilung von Baugesuchen sowie in die Planung und Projektierung von Erschliessungsstrassen ein.

Ambulante Unterstützung wird gestärkt

Die Politische Gemeinde Amden setzt ein Zeichen für die ambulante Betreuung älterer Menschen. Der Gemeinderat genehmigt eine neue Leistungsvereinbarung mit dem Verein Entlastungsdienst Linthgebiet.

Die Politischen Gemeinden der Region Zürichsee-Linth verfolgen eine gemeinsame Altersstrategie. Sie reagieren damit auf den demografischen Wandel. Immer mehr Menschen erreichen ein hohes Alter. Viele möchten weiterhin zuhause leben. Die Region setzt deshalb auf das Prinzip «ambulant vor stationär». Ältere Menschen sollen möglichst lange selbstständig bleiben. Ambulante Angebote spielen dabei eine Schlüsselrolle.

Der Entlastungsdienst Linthgebiet unterstützt betreuende Angehörige. Er betreut Menschen stundenweise zuhause und schenkt dadurch Angehörigen freie Zeit und neue Kraft. Die Betreuung durch den Entlastungsdienst verhindert oder verzögert Heimeintritte. Das stärkt die Betroffenen und entlastet die öffentliche Hand.

In den letzten Jahren regelten die Gemeinden ihre Beiträge an den Verein unterschiedlich. Einige leisteten Solidaritäts- oder Sockelbeiträge (wie Amden), andere schlossen eigene Vereinbarungen ab. Neu gilt ein einheitliches Modell für alle Gemeinden der Region. Ein Viertel des Beitrags bemisst sich nach der Einwohnerzahl. Drei Viertel richten sich nach den effektiv geleisteten Stunden. Der Entlastungsdienst weist seit Jahren ein strukturelles Defizit aus. Die neue Vereinbarung deckt den effektiven Restbedarf solidarisch. Der Tarif wird jeweils nach dem Jahresabschluss überprüft. So passen die Gemeinden ihre Beiträge dem tatsächlichen Bedarf an.

Für die Politische Gemeinde Amden ergeben sich gemäss Modellrechnung etwas tiefere Kosten als bisher mit dem Solidaritätsbeitrag. Gleichzeitig erhält die Gemeinde einen Leistungsanspruch für ihre Einwohnenden. Die Vereinbarung schafft Transparenz und Planungssicherheit für alle Beteiligten. Die neue Leistungsvereinbarung tritt rückwirkend per 1. Januar 2026 in Kraft.

Ökologische Aufwertung

Bei der Moorlandschaft auf der Hinteren Höhe wachsen Legföhren immer stärker in die Moorlandschaft hinein und beeinflussen dadurch den Wasserhaushalt der Moore. Das kantonale Amt für Natur, Jagd und Fischerei hat deshalb das Projekt "Ökologische Aufwertung Moore Hintere Höhi Amden" gestartet. Durch ein Ausdünnen der Legföhren soll der Wasserhaushalt positiv beeinflusst und damit die Qualität sowie das Fortbestehen der Moorlandschaft langfristig sichergestellt werden.

Gemäss dem Massnahmenkonzept belaufen sich die Aufwendungen auf 220'000 Franken. 90 % der Projektkosten werden durch den Kanton finanziert, die Restkosten übernimmt die Politische Gemeinde Amden. Die Arbeiten werden in den nächsten drei bis vier Jahren etappenweise ausgeführt. Die Rodungs- und Entbuschungsarbeiten im laufenden Jahr obliegen dem Forstbetrieb der Ortsgemeinde Amden. Die Gesamtverantwortung für das Projekt trägt das kantonale Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF).

Auszahlungen aus dem Stipendienfonds

Für einen Beitrag aus dem Studienfonds Emil Böhny sind insgesamt 13 Gesuche eingegangen. 12 Studierende erfüllen die Voraussetzungen für einen Beitrag und konnten berücksichtigt werden.

Arbeitsvergaben

  • Baumeisterarbeiten für das Projekt "Ersatz DRV Würzen (inkl. Rückbau Hydrant)" an die Gall Josef Forstunternehmung AG, Berschis (Vergabepreis: Fr. 29'791.75 inkl. MWST)
  • Rohrlegearbeiten für das Projekt "Ersatz DRV Würzen (inkl. Rückbau Hydrant)" an die Jud Haustechnik, Amden (Vergabepreis: Fr. 20'569.40 inkl. MWST)
  • DRV-Schacht und Armaturen beim Projekt "Ersatz DRV Würzen (inkl. Rückbau Hydrant)" an die Wild Armaturen AG, Rapperswil-Jona (Vergabepreis: Fr. 55'041.40 inkl. MWST)
  • Baumeisterarbeiten für den Ersatz der Hydrantenleitung im Stock an die Thoma Tiefbau GmbH, Amden (Vergabepreis: Fr. 58'915.30 inkl. MWST)
  • Rohrlegearbeiten für den Ersatz der Hydrantenleitung im Stock an die Energie Zürichsee Linth AG, Rapperswil-Jona (Vergabepreis: Fr. 42'856.25 inkl. MWST)
  • DRV-Schacht mit Armaturen für den Ersatz der Hydrantenleitung im Stock an die Etertub AG, Bilten (Vergabepreis: Fr. 33'159.70 inkl. MWST)
  • Erneuerung der Technik in den Reservoiren der Wasserversorgung Amden an die Stebatec Züllig AG, Rheineck (Vergabepreis: Fr. 36'598.44 inkl. MWST)
  • Tiefbauarbeiten im Zusammenhang mit der Stromerschliessung des Lichtsignalstandorts im Gebiet Siten an die Gebr. Alpiger AG, Amden (Vergabepreis: Fr. 31'500.00 inkl. MWST)
  • Erneuerung Frontblenden bei den Bühnenschubladen im Gemeindesaal an die Füllemann Holzbau AG, Weesen (Vergabepreis: Fr. 6'687.35 inkl. MWST)

Baubewilligungen

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:

  • Politische Gemeinde Amden; Ersatz Faserzementleitung im Gebiet Stocksitten-Strick
  • Jenkins Vaughan und Michalina, Betliserstrasse 17: Umbau und Erweiterung des Wohnhauses, Neubau überdachter Sitzplatz, Neubau Vordach für überdachten Autoabstellplatz
  • Gut Christian, Zürich: Sanierung Fassade, Erneuerung Balkongeländer und Fensterläden sowie Ersatz Fenster beim Wohnhaus an der Leistkammstrasse 13
  • Müller Doris, Meilen: Anpassungen an der Umgebungsgestaltung (u. a. Erhöhung und Anpassung der Mauer, Neubau Stellriemen, Erweiterung Sitzplatzbereich) bei der Obdorfstrasse 12
  • Gmür Heinrich und Esther, Arvenbüelstrasse 44: Ersatz Holzfassade mit energetischer Sanierung, Ersatz Eternitdach

Folgende Photovoltaikanlage wurde im Meldeverfahren bestätigt:

  • Meier Kim, Kilchberg; Neubau Photovoltaikanlage auf dem Dach des Wohnhauses Nr. 1435 im Mennweg