Fakultatives Referendum gemäss Art. 23 des kantonalen Gemeindegesetzes (sGS 151.2, abgekürzt GG) sowie Art. 13 ff. der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Amden (abgekürzt GO)

Gegenstand

Wasserreglement (vom Gemeinderat am 24. Juni 2025 erlassen)

Referendumsfrist

​28. Juli 2025 bis am 5. September 2025

Öffentliche Auflage der Referendumsvorlage

Gemeindeverwaltung Amden, Anschlagkasten im 1. Stock, sowie auf der kantonalen Publikationsplattform

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens

130 gültige Unterschriften

 

Ein allfälliges Referendumsbegehren wäre vor Ablauf der Referendumsfrist gemäss Gemeindeordnung und dem kantonalen Gesetz über Referendum und Initiative (sGS 125.1) dem Gemeinderat Amden, Dorfstrasse 22, 8873 Amden einzureichen.