In stationären Einrichtungen für Betagte sind die qualitativen Mindestanforderungen an Pflege und Betreuung in einer kantonalen Verordnung geregelt. Diese macht u. a auch Vorgaben zum Stellenbedarf pro betreute Person.

Eine Analyse der aktuellen Stellen und Pensen im Heim zeigt, dass in den Bereichen Leitung, Hausdienst sowie Küche und Hauswirtschaft (Reinigung, Wäsche) die bestehenden Pensen ausreichen und keine Stellenerweiterungen nötig sind. Hingegen sind im Bereich der Pflege und Betreuung Anpassungen, d. h. Stellenerweiterungen nötig, um die kantonalen Mindestanforderungen erreichen zu können. Insbesondere im Bereich der Pflegeassistenz (der Betreuung) weist das Heim aktuell einen zu tiefen "Vollzeitäquivalent je Bewohner/in" aus.

Der Gemeinderat hat den auf die vorerwähnte kantonale Verordnung abgestimmten Stellenplan genehmigt und die Heimkommission mit der stufenweisen Umsetzung des Stellenplans beauftragt. Aufgrund der nötigen Stellenerweiterung wird aktuell die Taxordnung des Heims überarbeitet.