Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens sind zwei Eingaben eingegangen. Im Herbst 2024 hat der Gemeinderat die Unterlagen dem Schweizerischen Preisüberwacher – zwecks Überprüfung der Gebühren – zukommen lassen. Der Preisüberwacher empfiehlt der Politischen Gemeinde Amden, noch einzelne Änderungen gegenüber den präsentierten Entwürfen vorzunehmen.
Aufgrund der Rückmeldung des Schweizerischen Preisüberwachers hat der Gemeinderat beschlossen, grössere Sanierungsprojekte in der Spezialfinanzierung Wasser künftig über die Investitionsrechnung statt – wie zuerst vorgesehen – über die Erfolgsrechnung zu buchen. Auf diese Weise sind die jährlichen finanziellen Belastungen in der Spezialfinanzierung Wasser in der Anfangsphase geringer, was es erlaubt, die Gebühren tiefer anzusetzen als noch beim Entwurf im letzten Jahr vorgesehen. Konkret hat der Gemeinderat beschlossen, die Grundgebühren – gegenüber dem publizierten Entwurf im letzten Jahr – um ca. 50 % zu reduzieren und die Konsumgebühr von heute Fr. 1.50 je m3 auf neu Fr. 1.10 je m3 zu senken. Eine Anpassung bei der Konsumgebühr war deshalb nötig, um das nötige Verhältnis des Gebührenertrags aus Grund- und Konsumgebühren zu wahren.
Im Bereich des Abwasserreglements wurde gegenüber dem ersten Entwurf nur eine Änderung vorgenommen. Es wurde ein zusätzlicher Artikel im Reglement eingefügt, der es bei nicht dicht überbauten Grundstücken erlaubt, die Abwassergrundgebühr (deren Höhe von der Zone abhängig ist) auf entsprechenden Antrag hin den tatsächlichen Verhältnissen anzupassen.
Der Gemeinderat hat das überarbeitete Wasser- und Abwasserreglement (inkl. der beiden Tarife) erlassen. Die beiden Reglemente, welche am 1. Januar 2026 in Vollzug treten sollen, unterstehen dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist beginnt am 28. Juli 2025 und dauert bis am 5. September 2025.